Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma mehr-immo, Geschäftsinhaberin Corinna Scharbert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma mehr-immo
Geschäftsinhaber: Corinna Scharbert
§ 1
Meine Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen ausgerichtet. Ich bin berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 2
Meine Angebote sind nur für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrages, zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 3
Ist dem Auftraggeber die durch mich nachgewiesene Gelegenheit zum Anschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er dies sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für den mir daraus entstandenen Schaden.
§ 4
Mit Abschluss eines durch meinen Nachweis oder durch meine Vermittlung zustande gekommenen Vertrages, zahlt der Auftraggeber die im Expose angegebene oder abweichend vereinbarte Provision zzgl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
§ 5
Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
§ 6
Der Auftraggeber informiert mich nach Abschluss des Vertrages unverzüglich und leitet mir eine Vertragsabschrift weiter.
§ 7
Meine sämtlichen Informationen, insbesondere das Expose mit Angaben über das Objekt, basieren auf den Angaben des Verkäufers; sie sind freibleibend und unverbindlich. Ich bemühe mich um Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehme jedoch keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
§ 8
Auch andere Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
§ 9
Vereinbarungen, die den Maklervertrag ändern oder ergänzen, auch zur Provision, sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung wirksam. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 10
Sofern eine Bestimmung des Maklervertrages unwirksam ist, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder einer Lücke werden die Parteien das vereinbaren, was dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ 11
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder bereit noch verpflichtet.
§ 12
Bei Maklerverträgen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 30916 Isernhagen